Generative KI - ist die Blase schon geplatzt? Was geht heute, was nicht?
ChatGPT hat Ende 2022 einen Boom der generativen KI ausgelöst. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Anbietern (u.a. Chinas DeepSeek), sowie zahlreiche Integrationen in Unternehmensanwendungen (z.B. Copilot). Neue Verordnungen wie der AI Act (KI-Verordnung) versuchen den verantwortungsvollen Einsatz dieser Technologie zu regulieren.
Veranstaltungsort
Universität KölnUniversitätsstr. 37
Seminargebäude, R. 22
50931 Köln
Beschreibung
Large Language Models (LLMs) eröffnen beachtenswerte Möglichkeiten in Forschung und Software-Entwicklung. Aber es stellt sich die Frage, wann ihr Einsatz wirklich sinnvoll ist – und wann klassische Methoden die bessere Wahl bleiben. Parallel dazu treiben Innovationen die Effizienz und Steuerbarkeit multimodaler Modelle voran und eröffnen neue Potenziale in Medizin, Bildung und Wissenschaft. Mit den technologischen Fortschritten wächst jedoch auch die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen. Insbesondere die Nutzung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die durch Dritte bereitgestellt werden, bringt spezifische Pflichten und Haftungsfragen mit sich, die alle Unternehmen in der „KI-Lieferkette“ beachten müssen.
Die Beiträge des heutigen Themenabends beleuchten drei zentrale Aspekte: den gezielten Einsatz von KI-Tools, die Zukunft der KI-Entwicklung und die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der arbeitsteiligen Erstellung und Nutzung von KI-Modellen. Sie bieten Einblicke in den aktuellen Stand und künftige Herausforderungen generativer KI.
Vortrag 1: „Wenn das tolle neue Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem aus wie ein Nagel! GenAI in Lehre, Forschung und Software-Entwicklung.“
Der Referent: Dr. Lukas Netz ist Technical Lead beim Startup Acronio und leitet die Forschungsgruppe AI4SE am Lehrstuhl für Software Engineering der RWTH Aachen.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Einsatz von KI in der Softwareentwicklung insbesondere in der modellgetriebenen Entwicklung, sowie domänenspezifischen Sprachen und Informationssystemen.
Der Vortrag: Large Language Models (LLMs) finden zunehmend Anwendung und ermöglichen die Lösung komplexer Probleme. Doch nicht jedes Problem sollte mit KI gelöst werden. LLMs sind Werkzeuge, die gezielt und mit Bedacht eingesetzt werden sollten, statt als universelle Komplettlösung zu dienen. Der Vortrag beleuchtet, wann ihr Einsatz sinnvoll sein kann – und wann klassische Methoden die bessere Wahl bleiben.
Vortrag 2: „KI2030 - was kommt, was bleibt, was verschwindet?“
Der Referent: Dr. Juan Bernabé-Moreno ist Direktor der IBM Research Europe. Er leitet die Labor-Teams in Dublin, Hursley und Daresbury für die nächsten Entwicklungen für künstliche Intelligenz, Quantencomputing, Multi-Cloud, Halbleiter und andere innovative Technologien. Weiterhin erforscht er mit 7 globalen IBM-Laboren, wie die Konvergenz von künstlicher Intelligenz, Quantencomputing und Hybrid-Cloud die Entdeckung von Lösungen für Nachhaltigkeit und Klima beschleunigen kann. Er ist Dozent für Quantenanwendungen und intelligente Systeme an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Juan promovierte an der Universität von Granada in Informatik. Er hat über 40 Publikationen verfasst und hält mehrerer Patente.
Der Vortrag: Die GenAI-Forschung ist sehr vielversprechend, wie nicht nur DeepSeek oder watsonx erkennen lassen. Wie effizient werden die Modelle, wohin treiben multimodiale Modelle, wie verbessert sich die Kontrollierbarkeit, welche Potenziale gibt es in der Medizin, Bildung, Wissenschaft u.a.?
Vortrag 3: „Verwendung von KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck - Rechtliche Pflichten für die Beteiligten.“
Die Referentin: Dr. Stefanie Schulz-Große ist seit 2019 Rechtsanwältin bei der Kanzlei Redeker Sellner Dahs am Standort in Berlin. Sie ist spezialisiert auf das Datenschutzrecht und das Recht der Künstlichen Intelligenz und berät hierzu nationale und internationale Unternehmen sowie Bundes- und Landesbehörden. Daneben ist sie Lehrbeauftragte für Datenschutzrecht an der FernUniversität in Hagen.
Der Vortrag: Die KI-VO stellt nicht nur an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sondern auch an Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Verwendungszwecke neue spezifische rechtliche Anforderungen. Der Vortrag nimmt die praxisrelevante Konstellation in den Blick, dass ein Unternehmen ein solches KI-Modell eines anderen Anbieters für seine eigenen Zwecke nutzt, ggf. veredelt und in sein eigenes KI-System integriert. Beleuchtet wird insbesondere, welche spezifischen Pflichten den Anbieter des KI-Modells einerseits und das Unternehmen andererseits treffen und welche haftungsrechtlichen Folgen sich bei etwaigen Pflichtverletzungen ergeben.
Anmeldung hier bitte nur für die Vor-Ort-Teilnahme an der Uni Köln im 106 - Seminargebäude, Raum S22.
Teilnahme Online (keine Anmeldung erforderlich):
(Bitte Kamera und Mikrofon während der Präsentationen ausschalten!)
Zugangsdaten hier: Zoom Zugangslink
Die Slides der Vorträge finden Sie, sobald verfügbar, unten unter Dateien..
Anmeldung
- Kosten
- kostenlos - bitte nur für Präsenzteilnahme anmelden, für Online-Teilnahme werden auf dieser Seite Teilnahmelinks eingefügt.
- Hinweis
- Zu dieser Veranstaltung können Sie sich online anmelden.
- Anmeldefrist
- 09.03.2025
- Freie Plätze
- 29